Betriebskontrollen: Das Umwelt-Inspektorat unterstützt die Behörden

Früher war die Kontrolle über den Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten oder die korrekte Entsorgung von Abfällen grundsätzlich alleinige Sache der Behörden. Inzwischen haben die meisten Kantone die Administration und Durchführung der Kontrollen an das Umwelt-Inspektorat des AGVS ausgelagert.

Ausgangslage & Entstehung

Für die Kontrollen der Bereiche Abwasser, Abfallentsorgung und Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten sind grundsätzlich die Vollzugsbehörden zuständig und verantwortlich. Den Kantonen steht aber die Möglichkeit offen, Teile der Kontrolltätigkeiten  zu delegieren. Eine Möglichkeit, die inzwischen die meisten Kantone durch ihre Zusammenarbeit mit dem Umwelt-Inspektorat des AGVS nutzen. Diese Zusammenarbeit hat folgende Vorteile:
a) Entlastung der Behörden
b) Möglichst einheitlicher Vollzug in der ganzen Schweiz
c) Effiziente Lösung für die Betriebe
d) Gleichbehandlung aller Betriebe des Auto- und Transportgewerbes

Im Jahr 1999 entstand in enger Zusammenarbeit zwischen dem AGVS und den Kantonen AG, SO, SG und ZH das Umwelt-Inspektorat AGVS (UWI). Das UWI ist für die gesamte Administration der Kontrollen verantwortlich, für die Kontrollen selbst werden vertraglich gebundene Kontrollfirmen eingesetzt. Die Branchenlösung steht allen Kantonen und Städten zur Verfügung, die sich ganz oder teilweise von den Kontrollaufgaben entlasten möchten. Das UWI wird als Teil des AGVS von dessen Geschäftsstelle in der Mobilcity Bern betrieben.

FAQ

Dank der positiven Erfahrungen aus dem ebenfalls durch den  AGVS betreuten Tankstellen-Inspektorat (TSI), das für über 20 Vollzugsbehörden die Kontrollen der Gasrückführsysteme und der Entwässerung an den Tankstellen organisiert, bestehen bereits gute Beziehungen zu den Umweltbehörden. Diese machen den AGVS auch für weitere Aufgaben zu einem idealen Partner. Das UWI arbeitet mit rund 70 Kontrollfirmen zusammen. Insgesamt besitzen rund 120 Personen eine persönliche Kontrollbewilligung.

Die Kontrollfirmen des UWI überprüfen beim Betriebsbesuch die Einhaltung verschiedener umweltrechtlicher Vorgaben. Dazu zählen die Bereiche Abwasser, Abfall, Lagerung von wassergefährdenden Flüssigkeiten und Luftreinhaltung, wobei kantonale Unterschiede möglich sein können.

Kontrolliert werden Betriebe des Autogewerbes namentlich Autoreparatur-, Nutzfahrzeugreparatur-, Carosserie-, Lackier-, Transport-, Landmaschinen- und Baumaschinenbetriebe. Auch Bauwerkhöfe sowie kantonale und gemeindeeigene Werkhöfe fallen unter die Kontrollen. Einige Kantone unterstellen auch weitere Betriebe, wie z.B. aus dem Zweiradsektor oder Bootsbetriebe der Branchenlösung. Über die Kontrollpflicht des einzelnen Betriebes entscheidet letztlich die Behörde.

Zurzeit besteht mit folgenden Behörden ein Zusammenarbeitsvertrag:
21 Kantone (AG/BE/BS/BL/GE/GL/GR/LU/NW/OW/SG/SH/SO/SZ/TG/TI/UR/VD/VS/ZG/ZH) sowie zwei Städte (St. Gallen und Zürich).

Aufbau des Umwelt-Inspektorates

Diese vier Voraussetzungen müssen für die Zusammenarbeit gegeben sein:

Vertrag Vollzugsbehörde/Umwelt-Inspektorat

Diejenigen Vollzugsbehörden, welche die Kontrollaufgabe an das UWI delegieren, schliessen mit ihm einen entsprechenden Vertrag ab und informieren die Betriebsverantwortlichen über die Delegation. Das UWI seinerseits stellt sich anlässlich der ersten Kontrollaufforderung mit einem Merkblatt der für den betrieb verantwortlichen Person vor. Obschon grundsätzlich die Kontrollen in allen der Branchenlösung angeschlossenen Kantonen gleich vorgenommen werden, ergeben sich aufgrund der zum Teil unterschiedlichen kantonalen Gesetzgebung leichte Unterschiede, was die Arbeit der mit den Kontrollen beauftragten Personen erschwert. Mit Hilfe von Handbüchern und Wegleitungen werden sie entsprechend informiert.

Vertrag Umwelt-Inspektorat AGVS/Kontrollfirmen

Wer in den Vertragsgebieten des Umwelt-Inspektorates des AGVS als Kontrollfirma tätig sein möchte, muss mit dem AGVS einen Zusammenarbeitsvertrag abschliessen, der für diese Gebiete Gültigkeit hat. Eine Ausnahme bildet der Kanton Basel-Landschaft, wo eine einzige Kontrollfirma direkt im Mandat des Kantons die Kontrollen durchführt.

Arbeitsausführung nur durch Personen mit Fachausweis des UWI

Sämtliche Kontrollen im Namen des UWI dürfen von den autorisierten Kontrollfirmen nur durch Personal ausgeführt werden, welches die erforderlichen Kenntnisse in Theorie und Praxis nachgewiesen hat Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen der Ausbildung und Prüfung erhalten einen spezifischen Fachausweis. Kontrollen, die nicht von einer Person mit Fachausweis des UWI durchgeführt wurden, werden nicht akzeptiert. Um Wissen aufzufrischen und neue Erkenntnisse zu vermitteln, finden periodisch obligatorische Weiterbildungen für das Kontrollpersonal statt.

Kontrolle nach Pflichtenheft

Das UWI stellt den Fachpersonen und Kontrollfirmen das Pflichtenheft und das Handbuch für die Betriebskontrollen zur Verfügung, wo der einzuhaltende Ablauf der Kontrollen genau festgehalten ist. Diese Dokumente sind – zusammen mit den abgeschlossenen Verträgen und dem VSA-Leitfaden – die verbindliche Grundlage für die gesamten Kontrollen.

Welche Firma führt die Betriebskontrolle durch?

Für Betriebe des Auto- und Transportgewerbes verantwortliche Personen erhalten mit dem Aufgebot zur Kontrolle eine Liste mit den anerkannten Kontrollfirmen. Aus dem Kreis dieser Firmen kann man selbst bestimmen, welche Firma in Zukunft mit den Kontrollen beauftragt werden soll. Da von Seiten des UWI keine Preisvorgaben gemacht werden, stellt das UWI den Betrieben Formulare zur Offerteinholung zur Verfügung. Eine Ausnahme bzgl. Preisgestaltung besteht im Kanton Waadt, wo die Preise durch den Kanton – abgestuft nach zu prüfender Infrastruktur – vorgegeben sind. Im Kanton Basel-Landschaft werden die Kontrollen durch eine einzige Firma durchgeführt, da die periodischen Betriebskontrollen durch den Kanton finanziert werden.

Die Abwicklung der Betriebskontrolle

  • Die kantonalen Behörden und das UWI tauschen sich regelmässig über Änderungen bei den Betrieben aus.
  • Das UWI informiert die Betriebsverantwortlichen über ihre Pflichten und die Arbeitsweise des Inspektorates sowie über die Kontrollfirmen.
  • Die für den Betrieb verantwortliche Person meldet dem UWI die von ihr ausgewählte Kontrollfirma, die bis auf Widerruf in diesem Betrieb die Kontrollen durchführen soll.
  • Das UWI bereitet alle Formulare vor und stellt sie der Kontrollfirma zu.
  • Die Kontrollfirma führt die Kontrolle nach Pflichtenheft und Handbuch innerhalb von vier Monaten aus.

Für Fragen wenden Sie sich bitte direkt an: uwi@agvs-upsa.ch

Aus- und Weiterbildung zum Kontrolleur:in Gewässerschutzkontrollen

Die Aus- und Weiterbildung zum Kontrolleur respektive zur Kontrolleurin Gewässerschutzkontrollen an Benzintankstellen wird durch das Umwelt-Inspektorat (UWI) des Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) gemeinsam mit den kantonalen Gewässerschutzbehörden durchgeführt.
Die Anmeldung für die Informationsveranstaltung und Prüfung richtet sich nur an Kontrolleure, die bei einer Gewässerschutzkontrolle im Vertragsverhältnis stehen.

Anmeldung:
Formular! Anmeldungen sollen an uwiagvs-upsa.ch gesendet werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: uwiagvs-upsa.ch

 

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